Kleine BU (KBU): Der pauschale Betriebsunterbrechungsschutz für Kleinbetriebe
Du bist selbständig oder führst ein kleines Gewerbe — und fragst dich, was die „Kleine BU“ in deiner Inhaltsversicherung eigentlich bedeutet? Hier bekommst du die klare Definition, weißt sofort, was gedeckt ist, und erkennst, ob der Schutz für deinen Betrieb ausreicht.
Was ist die Kleine BU (KBU)? – Definition
Der Begriff Kleine BU – kurz KBU – steht für Kleine Betriebsunterbrechungsversicherung. Sie ist kein eigenständiger Vertrag, sondern ein pauschal mitversicherter Baustein, der in vielen Inhaltsversicherungen für Gewerbetreibende automatisch enthalten ist – oft ohne dass du aktiv danach gefragt hast.
Die Idee dahinter ist einfach: Wenn ein versicherter Schaden – zum Beispiel ein Feuer, ein Leitungswasserschaden oder ein Einbruch – dazu führt, dass du deinen Betrieb vorübergehend schließen oder einschränken musst, entstehen dir laufende Kosten, obwohl keine Einnahmen mehr fließen. Miete, Personalkosten, Leasingraten – die laufen weiter, egal ob du geöffnet hast oder nicht. Genau hier greift die Kleine BU.
Im Unterschied zur großen Betriebsunterbrechungsversicherung (BU), die individuell kalkuliert wird und auf Basis deines tatsächlichen Jahresumsatzes oder Rohgewinns funktioniert, arbeitet die KBU mit pauschalen, gedeckelten Summen und einer festen Haftzeit von in der Regel 12 Monaten. Sie ist schlanker, günstiger – und für viele Kleinbetriebe völlig ausreichend.
In der Gewerbeversicherung für kleine Betriebe – also für Akustiker, Optiker, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Restaurants, Cafés oder Imbisse – ist die Kleine BU heute ein gängiger Standard. Viele Versicherer binden sie automatisch in ihre Inhalspolicen ein, ohne dass du einen separaten Antrag stellen musst.
Wie funktioniert die Kleine BU konkret?
Von der Ursache bis zur Entschädigung – so läuft es in der Praxis ab
Stell dir vor, du betreibst ein kleines Café in der Innenstadt. Eines Nachts bricht ein Feuer in der Küche aus – verursacht durch einen Defekt an einem Elektrogerät. Die Küche ist nicht mehr nutzbar, du musst für sechs Wochen schließen. In dieser Zeit läuft deine Miete weiter, deine Angestellten müssen bezahlt werden, und dein Steuerberater schreibt trotzdem seine Rechnung.
Deine Inhaltsversicherung übernimmt den Sachschaden an der Küchenausstattung. Die Kleine BU springt zusätzlich für den Ertragsausfall ein – also für die laufenden Kosten und den entgangenen Gewinn während der Schließung. Das funktioniert so:
Auslösender Schaden
Die KBU greift nur, wenn ein in der Inhaltsversicherung versicherter Schaden die Betriebsunterbrechung verursacht hat – z.B. Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl oder Sturm. Ohne versicherten Sachschaden keine KBU-Leistung.
Haftzeit: meist 12 Monate
Die KBU zahlt maximal für die Dauer der vereinbarten Haftzeit – typischerweise 12 Monate ab dem Schadentag. Dauert die Unterbrechung länger, trägst du die Mehrkosten selbst.
Gedeckelte Versicherungssumme
Anders als bei der großen BU gibt es bei der KBU eine Maximalsumme, die der Versicherer zahlt – oft zwischen 50.000 und 300.000 Euro, je nach Tarif und Inhaltsversicherungssumme. Diese Summe reicht für die meisten Kleinbetriebe.
Was wird erstattet?
Erstattet werden in der Regel: fortlaufende Betriebskosten (Miete, Leasing, Versicherungsprämien), Personalkosten sowie der entgangene Betriebsgewinn – pauschal berechnet auf Basis deiner gemeldeten Inhaltsversicherungssumme.
Kleine BU vs. Große BU: Was ist der Unterschied?
Viele Selbständige und Gewerbetreibende stolpern über die Frage: Brauche ich die Kleine oder die Große Betriebsunterbrechungsversicherung? Hier ist der direkte Vergleich:
Kleine BU (KBU)
Pauschal in der Inhaltspolice enthalten
Feste Haftzeit (12 Monate)
Gedeckelte Summen
Kein separater Antrag nötig
Günstiger Zusatzbaustein
Ideal für Kleinbetriebe bis ca. 500.000 € Jahresumsatz
Große BU
Eigenständiger Vertrag
Individuelle Kalkulation auf Basis Rohgewinn/Umsatz
Flexible Haftzeiten (12–36 Monate)
Hohe Versicherungssummen möglich
Aufwändigere Risikoprüfung
Für mittlere und große Betriebe
Wann reicht die KBU?
Für die meisten Kleinbetriebe – Kosmetikstudio, Imbiss, kleine Gastronomie, Optiker, Massage-Praxis – ist die Kleine BU völlig ausreichend. Erst ab größeren Umsatzvolumina oder komplexen Betriebsstrukturen lohnt sich die große BU.
Für wen ist die Kleine BU (KBU) gedacht?
Die KBU ist speziell auf die Bedürfnisse von Kleinbetrieben und Solo-Selbständigen zugeschnitten. In der Gewerbeversicherung spielt sie vor allem in diesen Branchen eine wichtige Rolle:
Kosmetik & Beauty
Kosmetikstudios, Nagelstudios, Tattoo-Studios – ein Wasserschaden durch ein geplatztes Rohr kann den Betrieb wochenlang lahmlegen. Die KBU sichert die laufenden Kosten in dieser Zeit ab.
Gastronomie
Restaurants, Cafés, Imbisse und Catering-Betriebe sind besonders auf ihre Betriebsstätte angewiesen. Ein Brandschaden in der Küche kann existenzbedrohend sein – die KBU federt den Ertragsausfall ab.
Optiker & Akustiker
Fachgeschäfte mit Ladenlokal haben hohe Fixkosten. Wenn der Betrieb durch einen versicherten Schaden stillsteht, läuft die Miete trotzdem. Die KBU überbrückt diese Phase.
Massage & Therapie
Massage-Praxen, Physiotherapeuten und ähnliche Dienstleister arbeiten oft in gemieteten Räumen. Auch hier greift die KBU, wenn ein Sachschaden den Betrieb unterbricht.
Handwerk & Handel
Kleine Handwerksbetriebe und Einzelhändler profitieren ebenfalls von der KBU – besonders wenn sie auf eine zentrale Betriebsstätte angewiesen sind.
Dienstleistung allgemein
Friseursalons, Reinigungen, kleine Büros – überall dort, wo Fixkosten anfallen und ein Sachschaden den Betrieb stoppen kann, ist die KBU ein sinnvoller Schutz.
Was leistet die KBU – und was nicht?
Damit du weißt, worauf du dich verlassen kannst, hier ein Überblick über typische Leistungen und Ausschlüsse der Kleinen BU. Beachte: Die genauen Konditionen hängen immer vom jeweiligen Tarif ab – lies also die Versicherungsbedingungen deiner Inhaltsversicherung sorgfältig durch.
Typische Leistungen der KBU
✓ Fortlaufende Betriebskosten (Miete, Pacht, Leasing)
✓ Personalkosten während der Unterbrechung
✓ Entgangener Betriebsgewinn
✓ Versicherungsprämien und ähnliche Fixkosten
✓ Schutz bei Feuer, Leitungswasser, Einbruch, Sturm
✓ Haftzeit bis 12 Monate
✓ Automatisch in der Inhaltspolice enthalten
Typische Ausschlüsse der KBU
✗ Unterbrechung ohne versicherten Sachschaden (z.B. Kundenmangel)
✗ Krankheit des Inhabers (dafür gibt es separate Absicherungen)
✗ Behördliche Schließungen ohne Sachschaden
✗ Schäden durch Krieg, Kernenergie, vorsätzliche Handlungen
✗ Ertragsausfall über die Haftzeit hinaus
✗ Beträge über der vereinbarten Maximalsumme
Ein wichtiger Hinweis: Die KBU ist kein Ersatz für eine Krankentagegeldversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung. Wenn du als Inhaber krank wirst und deshalb nicht arbeiten kannst, greift die KBU nicht – dafür brauchst du separate Absicherungen. Die KBU deckt ausschließlich Unterbrechungen, die durch einen versicherten Sachschaden an deiner Betriebsstätte oder deinem Inhalt ausgelöst werden.
Praxisbeispiel: KBU im Einsatz
Damit du ein Gefühl für die Zahlen bekommst, hier zwei konkrete Beispiele:
Beispiel 1: Pizzeria mit Wasserschaden
Eine Pizzeria in einer Mittelstadt erleidet einen Leitungswasserschaden. Die Räumlichkeiten müssen für 8 Wochen trockengelegt und saniert werden. Monatliche Fixkosten: 4.200 € (Miete 2.000 €, Personal 1.800 €, sonstige Kosten 400 €). Entgangener Gewinn: ca. 3.500 € pro Monat.
Gesamtschaden KBU: ca. 15.400 € – innerhalb der vereinbarten Maximalsumme von 100.000 € und der 12-monatigen Haftzeit. Die KBU erstattet den vollen Betrag.
Beispiel 2: Massagepraxis nach Einbruch
Eine Massagepraxis wird eingebrochen. Geräte und Einrichtung werden geschädigt, die Praxis muss für 3 Wochen geschlossen bleiben. Monatliche Fixkosten: 2.100 €. Entgangener Gewinn: 2.800 € pro Monat.
Gesamtschaden KBU: ca. 3.675 € für die 3 Wochen – problemlos innerhalb der KBU-Deckung. Der Sachschaden an den Geräten wird separat durch die Inhaltsversicherung reguliert.
Diese Beispiele zeigen: Für typische Schadenszenarien in Kleinbetrieben ist die Kleine BU mehr als ausreichend. Erst wenn du einen sehr hohen Monatsumsatz hast oder dein Betrieb besonders komplex ist, solltest du über eine große BU nachdenken.
KBU in der Gewerbeversicherung: Was du beim Abschluss beachten solltest
Wenn du eine Gewerbeversicherung abschließt oder deine bestehende Police überprüfst, solltest du folgende Punkte zur Kleinen BU im Blick haben:
Ist die KBU enthalten?
Nicht jede Inhaltsversicherung enthält automatisch eine KBU. Prüfe die Versicherungsbedingungen oder frage deinen Anbieter explizit danach. Bei vielen modernen Gewerbepolicen ist sie Standard – aber nicht überall.
Wie hoch ist die Maximalsumme?
Die Maximalsumme der KBU hängt oft von deiner Inhaltsversicherungssumme ab. Übliche Werte liegen zwischen 50.000 und 300.000 €. Rechne grob: Monatliche Fixkosten + Gewinn × 12 Monate – das sollte die Summe mindestens abdecken.
Haftzeit prüfen
Standard ist eine Haftzeit von 12 Monaten. Manche Tarife bieten auch 6 Monate an – das kann für komplexere Schadenfälle zu knapp sein. Achte darauf, dass die Haftzeit zu deinem Betrieb passt.
Welche Gefahren sind eingeschlossen?
Die KBU leistet nur bei versicherten Gefahren. Typisch sind Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl und Sturm/Hagel. Elementarschäden (Hochwasser, Erdbeben) sind oft nur gegen Aufpreis versicherbar.
Wartezeiten und Selbstbeteiligung
Manche Tarife sehen eine Wartezeit (z.B. 3 Tage) vor, ab der die KBU erst leistet. Auch Selbstbehalte sind möglich. Lies die Bedingungen genau – diese Details können im Schadensfall wichtig sein.
Regelmäßig anpassen
Wenn dein Betrieb wächst, solltest du auch die Inhaltsversicherungssumme – und damit die KBU-Deckung – anpassen. Unterversicherung ist ein häufiger Fehler bei Kleinbetrieben.
Häufige Fragen zur Kleinen BU (KBU)
KBU steht für Kleine Betriebsunterbrechungsversicherung. Sie ist ein pauschal in der Inhaltsversicherung enthaltener Baustein, der Kleinbetriebe gegen Ertragsausfälle absichert, wenn ein versicherter Sachschaden (z.B. Feuer oder Wasserschaden) den Betrieb unterbricht. Die KBU arbeitet mit festen Haftzeiten (meist 12 Monate) und gedeckelten Versicherungssummen.
Nein, nicht automatisch. Viele moderne Gewerbeversicherungen für Kleinbetriebe enthalten die KBU als Standardbaustein – aber nicht alle. Du solltest beim Abschluss oder bei der Prüfung deiner bestehenden Police explizit nachfragen oder die Versicherungsbedingungen auf den Begriff „Betriebsunterbrechung“ oder „KBU“ prüfen.
Die Kleine BU ist ein pauschaler Zusatzbaustein in der Inhaltsversicherung mit festen, gedeckelten Summen und einer Standardhaftzeit von 12 Monaten. Sie ist kostengünstig und für Kleinbetriebe ausgelegt. Die große BU ist ein eigenständiger Vertrag, der individuell auf Basis des tatsächlichen Rohgewinns oder Jahresumsatzes kalkuliert wird. Sie bietet höhere Summen und flexible Haftzeiten bis zu 36 Monaten – ist aber auch aufwendiger und teurer.
Nein. Die Kleine BU greift ausschließlich bei versicherten Sachschäden an deiner Betriebsstätte oder deinem Betriebsinhalt. Wenn du als Inhaber krank wirst und deshalb nicht arbeiten kannst, ist das kein Fall für die KBU. Für dieses Risiko benötigst du eine separate Krankentagegeldversicherung oder – bei dauerhafter Berufsunfähigkeit – eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
Als Faustregel gilt: Addiere deine monatlichen Fixkosten (Miete, Personal, Leasing etc.) und deinen durchschnittlichen monatlichen Betriebsgewinn – und multipliziere das Ergebnis mit 12 (für die Haftzeit). Das ergibt den Mindestbedarf. Bei einem kleinen Café mit 3.000 € monatlichen Fixkosten und 2.500 € Gewinn wären das beispielsweise 66.000 €. Viele KBU-Bausteine decken Summen bis 100.000 € oder mehr ab – das reicht für die meisten Kleinbetriebe.
In der Regel nicht, wenn die Schließung ohne einen versicherten Sachschaden angeordnet wird – zum Beispiel bei einer Seuchenschützmaßnahme oder einer hygienischen Beanstandung ohne Sachschaden. Einige spezielle Tarife bieten jedoch eine erweiterte Deckung für behördliche Schließungen an. Wenn dir dieses Risiko wichtig ist, solltest du gezielt danach fragen.
Die Kleine BU ist typischerweise kein eigenständiges Produkt, sondern immer ein Baustein innerhalb einer Inhaltsversicherung. Du kannst sie nicht isoliert abschließen. Wenn du eine höhere oder individuellere Absicherung benötigst, wäre die große Betriebsunterbrechungsversicherung als eigenständiger Vertrag die richtige Wahl.
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