Der Versicherte in der Gewerbeversicherung – wer ist eigentlich gemeint?
Als Gewerbetreibender oder Selbständiger stolperst du immer wieder über den Begriff „Versicherter“ in deinen Versicherungsunterlagen. Was genau dahintersteckt, wer dazugehört – und warum das für deinen Versicherungsschutz entscheidend ist – erklären wir dir hier klar und verständlich.
Definition: Was bedeutet „Versicherter“?
Ein zentraler Begriff – einfach erklärt
Der Begriff Versicherter bezeichnet die Person oder Personengruppe, deren Risiko durch einen Versicherungsvertrag abgedeckt ist. Das klingt simpel, hat aber in der Praxis eine große Bedeutung – gerade wenn du ein Gewerbe betreibst und Mitarbeiter beschäftigst.
Wichtig: Der Versicherte und der Versicherungsnehmer müssen nicht dieselbe Person sein. Der Versicherungsnehmer ist derjenige, der den Vertrag abschließt und die Prämie zahlt. Der Versicherte ist derjenige, für dessen Risiko die Versicherung einsteht. In vielen Fällen ist das ein und dieselbe Person – zum Beispiel wenn du als Einzelunternehmer eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließt. Aber das ist nicht immer so.
Stell dir vor, du bist Inhaber eines kleinen Cafés in München. Du schließt als Versicherungsnehmer eine Betriebshaftpflicht ab – und bist gleichzeitig als Geschäftsführer auch Versicherter. Deine drei Mitarbeiterinnen hinter der Theke? Die sind in aller Regel ebenfalls mitversicherte Personen, ohne selbst einen Vertrag unterschrieben zu haben.
Genau dieser Punkt macht die Definition des Versicherten so relevant für Gewerbetreibende: Eine gute Gewerbeversicherung deckt nicht nur dich persönlich ab, sondern alle Personen, die in deinem Betrieb tätig sind und durch ihre Tätigkeit Schäden verursachen könnten.
Wer gilt als Versicherter in der Betriebshaftpflicht?
Besonders bei der BHV ist die Frage entscheidend
Die Betriebshaftpflichtversicherung (BHV) ist eine der wichtigsten Gewerbeversicherungen für Selbständige und Kleingewerbetreibende. Und gerade hier ist die Frage, wer als Versicherter gilt, besonders praxisrelevant.
Typischerweise umfasst der Versicherungsschutz in einer BHV folgende Personengruppen:
Betriebsinhaber
Der Inhaber des Gewerbes – ob Einzelunternehmer, GmbH-Geschäftsführer oder Gesellschafter – ist automatisch als Versicherter miteingeschlossen. Du als Kosmetikerin, Akustiker oder Restaurantbetreiber bist also persönlich abgesichert.
Angestellte Mitarbeiter
Alle fest angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in der Regel automatisch mitversichert. Verursacht eine Servicekraft in deinem Restaurant einen Schaden beim Gäst, greift die BHV – für sie genauso wie für dich.
Aushilfen & Minijobber
Auch geringfügig Beschäftigte und Aushilfen zählen in den meisten Tarifen zu den Versicherten. Wichtig: Prüfe die genauen Bedingungen deines Vertrags, da manche Tarife hier einschränkende Klauseln enthalten.
Bei einer GmbH sieht die Sache besonders interessant aus: Hier ist häufig nicht nur der Geschäftsführer als Versicherter aufgeführt, sondern auch alle Gesellschafter und sämtliche Mitarbeiter des Unternehmens. Das macht die BHV zu einem echten Rundum-Schutz für den gesamten Betrieb – und nicht nur für eine einzelne Person.
Konkret: Du betreibst eine Massage-Praxis als GmbH mit zwei angestellten Therapeutinnen. Verursacht eine deiner Therapeutinnen während einer Behandlung einen körperlichen Schaden beim Kunden, haftet die GmbH. Die BHV springt ein – und das, obwohl deine Mitarbeiterin nicht selbst Versicherungsnehmer ist. Sie ist Versicherte im Sinne des Vertrags.
Versicherter vs. Versicherungsnehmer – der Unterschied im Überblick
Zwei Rollen, die du kennen solltest
Versicherungsnehmer
Das bist du: die Person, die den Versicherungsvertrag abschließt, die Prämie zahlt und Rechte sowie Pflichten aus dem Vertrag hat. Als Inhaber deines Gewerbes bist du in aller Regel der Versicherungsnehmer – egal ob du ein Einzelunternehmen, eine GmbH oder eine UG betreibst.
Versicherter
Das ist die Person, deren Risiko abgedeckt wird. Das kannst du selbst sein – aber auch deine Mitarbeiter, Aushilfen oder sogar Familienangehörige, die im Betrieb mithelfen. Entscheidend ist, was im Versicherungsvertrag als versicherte Personen definiert ist.
Ein einfaches Beispiel aus der Gastronomie: Du betreibst einen Imbiss als Einzelunternehmer. Du schließt eine Betriebshaftpflicht ab – du bist Versicherungsnehmer. Gleichzeitig bist du als Inhaber auch Versicherter. Dein Neffe hilft dir samstags aus – wenn er dabei aus Versehen einen Kunden mit heißem Fett verbrüht, greift die BHV nur dann für ihn, wenn er ebenfalls als Versicherter im Vertrag gilt. Das hängt von den konkreten Versicherungsbedingungen ab.
Deshalb lohnt es sich immer, genau hinzuschauen, wer im Vertrag als Versicherter definiert ist. Manche Günstigtarife decken nur den Inhaber ab – professionelle Gewerbeversicherungen hingegen schließen alle im Betrieb tätigen Personen ein.
Praxisbeispiele: Wer ist in deiner Branche versichert?
Konkrete Szenarien für Gewerbetreibende
Je nach Branche und Betriebsstruktur variiert, wer als Versicherter in deiner Gewerbeversicherung aufgeführt ist. Hier ein paar typische Szenarien aus dem Alltag unserer Zielgruppe:
Kosmetikstudio
Du führst ein Kosmetikstudio mit zwei festangestellten Kosmetikerinnen. Alle drei seid ihr als Versicherte in der BHV eingeschlossen. Verursacht eine deiner Mitarbeiterinnen bei einer Behandlung eine Hautirritation beim Kunden, greift die Versicherung – auch ohne dass die Mitarbeiterin selbst versichert ist.
Optiker
Als Optiker mit Fachpersonal gilt dasselbe Prinzip. Dein Mitarbeiter passt eine Brille falsch an und der Kunde klagt über Kopfschmerzen – als Versicherter ist dein Angestellter durch deine BHV geschützt. Die Versicherung übernimmt die Prüfung und ggf. die Regulierung des Schadens.
Restaurant & Café
Im Gastgewerbe ist das Risiko besonders hoch: heiße Getränke, rutschige Böden, frische Lebensmittel. Alle Servicekräfte, Köche und Aushilfen sollten als Versicherte in der BHV aufgeführt sein. Prüfe, ob auch Saisonkräfte und Praktikanten eingeschlossen sind.
Akustiker
Als Hörakustiker arbeitest du direkt am Kunden. Auch hier gilt: Deine Mitarbeiter sind als Versicherte miteingeschlossen. Wichtig ist zusätzlich, ob deine BHV auch Tätigkeitsschäden abdeckt – also Schäden, die durch die handwerkliche Tätigkeit selbst entstehen.
Neben der Betriebshaftpflicht gibt es weitere relevante Gewerbeversicherungen, bei denen der Begriff des Versicherten eine Rolle spielt – etwa die Inhaltsversicherung, die das Inventar und die Ausstattung deines Betriebs schützt. Auch hier ist klar definiert, wessen Eigentum und welche Gegenstände als versichert gelten.
Was du beim Abschluss einer Gewerbeversicherung beachten solltest
Damit wirklich alle geschützt sind
Wenn du eine Gewerbeversicherung abschließt, solltest du immer genau prüfen, wer als Versicherter gilt. Hier sind die wichtigsten Punkte, auf die du achten solltest:
Personenkreis prüfen
Lies die Versicherungsbedingungen genau: Wer ist als Versicherter aufgeführt? Nur du als Inhaber? Oder auch alle Mitarbeiter, Aushilfen und Familienangehörige, die im Betrieb tätig sind?
Mitarbeiterzahl aktuell halten
Manche Tarife berechnen die Prämie auf Basis der Mitarbeiterzahl oder der Lohnsumme. Wenn du neue Mitarbeiter einstellst, informiere deine Versicherung – sonst könnte im Schadensfall der Schutz lückenhaft sein.
Sonderfälle klären
Praktikanten, Volontäre, Werkstudenten oder ehrenamtliche Helfer – kläre vorab, ob diese Personengruppen in deiner Gewerbeversicherung als Versicherte gelten. Im Schadensfall ist das entscheidend.
Ein häufiger Fehler: Gewerbetreibende schließen eine BHV ab, ohne zu prüfen, ob ihre Mitarbeiter wirklich als Versicherte gelten. Stellt sich im Schadensfall heraus, dass ein Mitarbeiter nicht mitversichert war, kann das teuer werden – du haftest dann unter Umständen persönlich für den Schaden.
Besonders bei der Betriebshaftpflichtversicherung lohnt sich ein Vergleich verschiedener Tarife: Die Unterschiede beim versicherten Personenkreis, den Deckungssummen und den eingeschlossenen Tätigkeiten können erheblich sein. Mit einem Vergleichsrechner findest du schnell den Tarif, der zu deinem Betrieb und deiner Mitarbeitersituation passt.
Häufige Fragen zum Begriff „Versicherter“
Der Versicherungsnehmer ist die Person, die den Vertrag abschließt und die Beiträge zahlt. Der Versicherte ist die Person, deren Risiko durch den Vertrag gedeckt ist. Beide können identisch sein – müssen es aber nicht. In der Gewerbeversicherung bist du als Inhaber meist Versicherungsnehmer, während deine Mitarbeiter als Versicherte mitgeschützt sind, ohne selbst einen Vertrag zu haben.
In den meisten Tarifen der Betriebshaftpflichtversicherung sind fest angestellte Mitarbeiter automatisch als Versicherte eingeschlossen. Das gilt häufig auch für Aushilfen und Minijobber. Allerdings gibt es Unterschiede zwischen den Tarifen – prüfe die genauen Bedingungen deines Vertrags oder nutze einen Vergleichsrechner, um einen umfassenden Schutz zu finden.
Ja, auch bei der Inhaltsversicherung ist klar definiert, was und wessen Eigentum als versichert gilt. Hier bezieht sich der Begriff weniger auf Personen, sondern auf Gegenstände und Inventar. Versichert ist in der Regel der Betriebsinhalt des Versicherungsnehmers – also deine Geschäftsausstattung, Waren und Einrichtung.
Wenn ein Mitarbeiter bei der Ausübung seiner Tätigkeit einen Schaden verursacht und er nicht als Versicherter im Vertrag gilt, kann die Versicherung die Leistung verweigern. In diesem Fall häftest du als Inhaber möglicherweise persönlich. Deshalb ist es so wichtig, beim Abschluss einer Gewerbeversicherung genau zu klären, wer als Versicherter gilt.
Ja, bei einer GmbH ist der Geschäftsführer in aller Regel als Versicherter in der Betriebshaftpflicht eingeschlossen – ebenso wie alle Gesellschafter und Mitarbeiter. Das macht die BHV für GmbH-Inhaber besonders wertvoll: Der gesamte Betrieb ist abgedeckt, nicht nur eine einzelne Person.
Ja, das empfiehlt sich unbedingt. Manche Tarife berechnen die Prämie auf Basis der Mitarbeiterzahl oder der jährlichen Lohnsumme. Wenn du neue Mitarbeiter einstellst und dies nicht meldest, könnte im Schadensfall der Versicherungsschutz eingeschränkt sein. Informiere deine Versicherung zeitnah über Änderungen in deiner Belegschaft.
Jetzt prüfen, wer in deiner Gewerbeversicherung wirklich versichert ist
Vergleiche kostenlos Tarife für deine Branche – und finde eine Gewerbeversicherung, die dich, deine Mitarbeiter und deinen Betrieb rundum schützt. Kein Fachchinesisch, keine versteckten Klauseln – transparent und einfach mit FixVersichert.
Jetzt Tarife vergleichen →