Einbruch und Diebstahl im Betrieb: Waren, Elektronik und Einrichtung gestohlen

Ein Einbruch am Wochenende kann deinen gesamten Warenbestand und deine Technik kosten. Wie Inhaltsversicherung und Glasbruchversicherung dich schützen.

Gerichtsurteil: OLG Dresden, Az. 1 U 2377/22

Einbruchdiebstahl als Versicherungsfall: Das OLG Dresden bestätigte, dass bei nachgewiesenem Einbruch die Inhaltsversicherung leisten muss. Entscheidend ist der Nachweis von Einbruchspuren.

Quelle: kanzlei-hersbruck.de

Was ist passiert?

Am Sonntagabend brechen Unbekannte über die Rückseite in dein Ladengeschäft ein. Sie hebeln die Hintertür auf und schlagen eine Glasvitrine ein. Innerhalb weniger Minuten räumen sie gezielt hochwertige Ware aus den Regalen, nehmen Laptops, das Kassensystem und den Tresor mit Bargeld mit.

Am Montagmorgen findest du den verwüsteten Laden vor: Die Hintertür ist zerstört, das Schaufenster hat einen Riss, Vitrinen sind eingeschlagen und überall liegen Scherben. Neben dem Diebstahl haben die Einbrecher auch die Einrichtung beschädigt.

Welche Kosten entstehen?

  • Gestohlene Ware: 6.000–10.000 €
  • Gestohlene Elektronik: 2.000–3.500 € (Laptops, Kasse, Drucker)
  • Bargeld aus Tresor: 500–1.000 € (Versicherungsgrenze beachten!)
  • Zerstörte Einrichtung: 1.500–3.000 € (Tür, Vitrine, Regale)
  • Glasschäden: 800–2.000 € (Schaufenster, Glasvitrine)
  • Schlosswechsel: 300–600 €
  • Betriebsunterbrechung: 1.000–2.000 €

Gesamtschaden: ca. 15.000 €

Welche Versicherung zahlt was?

Bei einem Einbruch greifen typischerweise zwei Bausteine deiner Gewerbeversicherung zusammen:

Inhaltsversicherung

  • Gestohlene Ware (Wiederbeschaffungspreis)
  • Gestohlene Elektronik und Technik
  • Beschädigte Einrichtung (Neuwert)
  • Bargeld (bis zur vereinbarten Grenze)
  • Aufräum- und Reparaturkosten
  • Kleinbetriebsunterbrechung (KBU)

Glasversicherung

  • Zerstörtes Schaufenster
  • Eingeschlagene Glasvitrinen
  • Glastüren und -trennwände
  • Notverglasung bis zur Reparatur

Was du nach dem Einbruch tun musst

  1. Polizei rufen – sofort. Die Vorgangsnummer brauchst du für die Versicherung.
  2. Tatort nicht verändern bis die Polizei da war.
  3. Alles dokumentieren: Fotos von allen Schäden, leeren Regalen, aufgebrochenen Türen.
  4. Stehlgutliste erstellen: Was fehlt? Mit Einkaufsbelegen und Inventarlisten abgleichen.
  5. Versicherung informieren: Innerhalb von 48 Stunden. Stehlgutliste und Polizei-Aktenzeichen einreichen.
  6. Laden notsichern: Tür provisorisch sichern, Schaufenster notverglsen lassen.

Den kompletten Ablauf im Schadensfall erklären wir dir im Schadensfall-Ratgeber.

Einbruchschutz: So senkst du Risiko und Prämie

  • Alarmanlage: Eine VdS-zertifizierte Einbruchmeldeanlage schreckt ab und senkt die Versicherungsprämie um 5–15 %.
  • Sicherheitsschloss: Türen mit Widerstandsklasse RC2 oder höher.
  • Kameraüberwachung: Sichtbare Kameras mit Aufzeichnung wirken präventiv.
  • Tresor: Für Bargeld und Wertgegenstände einen nach VdS zertifizierten Tresor verwenden.
  • Wertvolle Ware sichern: Hochwertige Produkte über Nacht in abschließbare Schränke oder Tresore.
  • Beleuchtung: Gut beleuchtete Läden werden seltener Ziel von Einbrüchen.

Fazit: Inhaltsversicherung schützt deinen Warenbestand

Ein Einbruch kann schnell einen fünfstelligen Schaden verursachen. Die Inhaltsversicherung mit Einbruchdiebstahl-Baustein erstattet dir den gestohlenen Warenbestand und die beschädigte Einrichtung. Zusammen mit der Glasversicherung bist du rundum geschützt.

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Häufige Fragen zu Einbruch und Diebstahl im Betrieb

Die Inhaltsversicherung mit dem Baustein Einbruchdiebstahl ersetzt den Wert gestohlener Waren, beschädigter Einrichtung und zerstörter Technik. Außerdem werden Aufräumkosten und die Reparatur von Einbruchschäden übernommen.

Polizei rufen und Anzeige erstatten, den Tatort bis zum Eintreffen der Polizei nicht verändern, alle Schäden fotografisch dokumentieren, eine Stehlgutliste mit Einkaufsbelegen erstellen und die Versicherung innerhalb von 48 Stunden informieren.

Empfehlenswert ja. Die Glasversicherung deckt zerstörte Schaufensterscheiben, Glasvitrinen und Glastüren ab – auch bei Vandalismus oder Unfällen. Bei vielen Tarifen ist sie als Baustein zubuchbar.

Ja, viele Versicherer gewähren Rabatte für zertifizierte Einbruchmeldeanlagen. Eine Alarmanlage kann die Prämie um 5 bis 15 Prozent senken.

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