Schadensfälle im Gewerbe: Echte Beispiele und wie die Versicherung schützt
Wasserschaden, Einbruch, Kundenunfall – diese Schadensfälle können jedes Gewerbe treffen. Wir zeigen dir konkrete Fälle mit echten Zahlen und welche Versicherung dich schützt.
Typische Schadensfälle im Gewerbe
Als Gewerbetreibender bist du täglich Risiken ausgesetzt – vom Rohrbruch über Nacht bis zum Sturzunfall eines Kunden. Hier sind drei typische Szenarien, die zeigen, warum Betriebshaftpflicht und Inhaltsversicherung unverzichtbar sind.
Wasserschaden im Gewerbe
Rohrbruch über Nacht: Inventar, Einrichtung und Technik zerstört. Trocknung und Sanierung nötig.
Schadenshöhe: ~30.000 €
Versicherung: Inhaltsversicherung
Einbruch & Diebstahl
Einbruch am Wochenende: Waren und Elektronik gestohlen, Einrichtung beschädigt, Glasschäden.
Schadenshöhe: ~15.000 €
Versicherung: Inhaltsversicherung + Glasbruch
Kunde stürzt im Laden
Kunde rutscht auf nassem Boden aus: Oberschenkelhalsbruch. Verkehrssicherungspflicht verletzt.
Schadenshöhe: 20.000–40.000 €
Versicherung: Betriebshaftpflicht
Verkehrssicherungspflicht (BGH)
BGH-Grundsatzurteil: Beweislast liegt beim Geschaeftsinhaber. Pflichtlektuere fuer alle Gewerbetreibenden.
Versicherung: Betriebshaftpflicht
Diese zwei Versicherungen brauchst du
Die drei Schadensfälle zeigen: Als Gewerbetreibender brauchst du mindestens zwei Versicherungen, um die größten Risiken abzudecken.
1. Betriebshaftpflichtversicherung
Die Betriebshaftpflicht schützt dich vor Schadenersatzforderungen Dritter. Wenn ein Kunde in deinem Laden stürzt oder durch deine Arbeit geschädigt wird, übernimmt die Versicherung Arztkosten, Schmerzensgeld und Verdienstausfall. Zusätzlich wehrt sie unberechtigte Forderungen auf eigene Kosten ab. Ab ca. 5 Euro im Monat.
2. Inhaltsversicherung
Die Inhaltsversicherung schützt deine Geschäftsausstattung: Warenbestand, Einrichtung, Maschinen und Technik. Sie greift bei Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm und – je nach Tarif – bei Elementarschäden. Ab ca. 10 Euro im Monat.
So gehst du im Schadensfall richtig vor
- Soforthilfe leisten bzw. Polizei/Rettungsdienst rufen
- Schaden begrenzen: Wasser abstellen, Laden sichern, Verletzte versorgen
- Dokumentieren: Fotos, Videos, Zeitstempel, beteiligte Personen/Produkte
- Kein Schuldeingeständnis und keine eigenen Zahlungen
- Versicherung innerhalb von 48 Stunden informieren
Ausführlich erklärt in unserem Schadensfall-Ratgeber.