Krankentagegeld für Geschäftsführer — Lohnfortzahlung der GmbH absichern

Wenn der Geschäftsführer einer GmbH länger ausfällt, zahlt das Unternehmen vertraglich weiter Gehalt — oft monatelang. Eine Krankentagegeld-Rückdeckung übernimmt dieses Risiko ab dem vereinbarten Tag, ist als Betriebsausgabe voll absetzbar und schliesst gleichzeitig das Risiko einer verdeckten Gewinnauschüttung.

Wie die Krankentagegeld-Rückdeckung funktioniert — in 3 Schritten

Geldfluss zwischen GmbH, Versicherer und Geschäftsführer 1. GmbH (Arbeitgeber) zahlt Monatsbeitrag an den Versicherer Betriebsausgabe Beitrag senkt KSt + GewSt 2. Versicherer trägt das Risiko der Lohnfortzahlung 3. Geschäftsführer erhält im Krankheitsfall lückenlos sein Gehalt bis 100 % des Bruttos max. bis zu 78 Wochen Versicherungsnehmer = GmbH · Versicherte Person = Geschäftsführer · Leistungsempfänger im Schadenfall = GmbH

Diese Konstellation nennt sich Arbeitgeber-Rückdeckungsversicherung. Versicherungsnehmer ist die GmbH, sie zahlt den Beitrag und erhält im Leistungsfall das Krankentagegeld. Die GmbH leitet das Geld als reguläre Lohnzahlung an den erkrankten Geschäftsführer weiter — mit dem gleichen Steuerstatus wie das normale Gehalt.

Warum das Risiko bei der GmbH liegt — und nicht beim Geschäftsführer

Für einen normalen sozialversicherungspflichtigen Angestellten ist die Sache klar geregelt: Sechs Wochen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber, danach Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse. Für angestellte Geschäftsführer einer GmbH funktioniert dieses Schema nur eingeschränkt — und für privatversicherte Gesellschafter-Geschäftsführer praktisch gar nicht.

Stattdessen wird im Anstellungsvertrag eine vertragliche Lohnfortzahlung vereinbart. In der Praxis sind 6 Wochen, 6 Monate oder sogar 12 Monate üblich. Fällt der GF aus, zahlt die GmbH solange aus eigener Kasse weiter — und trägt das volle finanzielle Risiko allein.

Hier setzt eine Krankentagegeld-Rückdeckungsversicherung an. Sie ist speziell auf Arbeitgeber zugeschnitten, deren Mitarbeiter (typischerweise Geschäftsführer und leitende Angestellte) einen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall haben.

Zwei Stellschrauben: Karenzzeit und Leistungsdauer

Krankentagegeld-Rückdeckung — zwei unabhängige Parameter A) Karenzzeit = ab welchem Krankheitstag die Versicherung zahlt Mögliche Leistungsbeginne: Tag 4 · Tag 8 · Tag 15 · Tag 22 Tag 43 · Tag 57 · Tag 64 · Tag 92 Längere Karenz → günstigerer Beitrag Kürzere Karenz → frühere Leistung Faustregel: exakt am Ende der vertraglichen Lohnfortzahlung B) Leistungsdauer = bis zu welchem Krankheitstag gezahlt wird Variante 1 —bis 6. Woche (42 Tage) Variante 2 —bis 13. Woche (91 Tage) Variante 3 —bis 26. Woche (182 Tage) Variante 4 —bis 52. Woche (364 Tage) Variante 5 —bis 65. Woche (455 Tage) Variante 6 —bis 78. Woche (546 Tage) Empfehlung: längste Variante + privates KTG ab Woche 79 Beispiel: Variante 4 mit Karenz 15 Tage → Versicherung zahlt vom 15. bis zum 364. Krankheitstag.

Wichtig: Karenzzeit (Leistungsbeginn) und Leistungsdauer werden bei Antrag unabhängig voneinander festgelegt. Erst diese Kombination macht die Rückdeckung passgenau für jeden Anstellungsvertrag — egal ob er 6 Wochen, 6 Monate oder 12 Monate Lohnfortzahlung vorsieht.

Die sechs Leistungsdauer-Varianten im Überblick

Variante Maximale Leistungsdauer Letzter Krankheitstag mit Leistung Höchstdauer bei wiederholter AU im Jahr
Variante 16 Wochen42. Tag18 Wochen (126 Tage)
Variante 213 Wochen91. Tag26 Wochen (182 Tage)
Variante 326 Wochen182. Tag39 Wochen (273 Tage)
Variante 565 Wochen455. TagKarenzzeit beginnt jeweils neu
Variante 678 Wochen546. TagKarenzzeit beginnt jeweils neu
Wichtig zur Rechtslage: Bei den kürzeren Varianten (1–3) wird die Höchstleistungsdauer im Versicherungsjahr aus allen Krankheitsfällen zusammengezählt (inklusive der Karenztage). Bei den längeren Varianten (4–6) beginnt die Karenzzeit bei einer wiederholten Arbeitsunfähigkeit jeweils neu — ein wichtiges Detail bei chronischen Erkrankungen.

Die Lohnfortzahlungs-Lücke beim Geschäftsführer — visualisiert

Wer zahlt wann? Drei Szenarien im Vergleich

Wer zahlt wann — und wie viel? Krankheitsdauer in Wochen 0 6 26 52 78 GKV-Angestellter 100 % Lohn (EFZ AG) ~70 % Brutto Krankengeld GKV (gedeckelt) GF einer GmbH ohne Rückdeckung 100 % Lohn (GmbH zahlt aus eigener Tasche) Lücke / GmbH-Risiko GF einer GmbH mit Rückdeckung + privatem KTG 2 Wo EFZ Rückdeckung zahlt an GmbH (Tag 15 bis 364) privates Krankentagegeld 100 % Lohn (Arbeitgeber) Krankengeld GKV (~70 %) Versorgungslücke Rückdeckung an GmbH privates KTG (steuerfrei)

Die typische Empfehlung: Eine Krankentagegeld-Rückdeckung sichert die Lohnfortzahlung der GmbH ab, ein privates Krankentagegeld sichert das Einkommen des Geschäftsführers nach Ablauf der Rückdeckungsleistung. Das private Krankentagegeld ist steuerfrei und kann ab Tag 365 deutlich günstiger kalkuliert werden als ab Tag 43.

Steuerliche Behandlung — der wirtschaftliche Hebel

Der entscheidende wirtschaftliche Vorteil einer Krankentagegeld-Rückdeckung gegenüber einer rein privaten Krankentagegeldversicherung des Geschäftsführers liegt in der Steuerstruktur:

✅ Krankentagegeld-Rückdeckung (Arbeitgeber)

  • Versicherungsnehmer: GmbH
  • Beitrag: absetzbare Betriebsausgabe
  • Leistung fließt an: GmbH
  • GmbH leitet als Gehalt weiter — lohnsteuerpflichtig
  • Kein vGA-Risiko durch überl. Lohnfortzahlung
  • Bilanzentlastung der GmbH

Privates Krankentagegeld

  • Versicherungsnehmer: GF privat
  • Beitrag: aus dem versteuerten Netto
  • Leistung an: GF privat — steuerfrei
  • kein zeitliches Limit, auch Sonn- und Feiertage
  • kein steuerlicher Vorteil für die GmbH
  • schließt Lücke nach Ende der Rückdeckung

Voraussetzungen für die volle Absetzbarkeit

Damit das Finanzamt den Beitrag der GmbH als Betriebsausgabe anerkennt, müssen folgende Punkte erfüllt sein:

  • Die GmbH ist zur Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall vertraglich verpflichtet (Anstellungsvertrag).
  • Der Geschäftsführer ist arbeits- und sozialversicherungsrechtlich als abhängig beschäftigter Arbeitnehmer eingestuft.
  • Bei nicht sozialversicherungspflichtigen Geschäftsführern (z. B. Mehrheits-Gesellschafter-GFs) muss die Gehaltsfortzahlung in die steuerliche Angemessenheitsprüfung der Gesamtvergütung einbezogen werden.

Ob die Bezüge angemessen sind, ist eine Ermessensfrage. Stimme die Konstellation immer mit deinem Steuerberater und ggf. dem Finanzamt ab.

Beispielrechnung: GmbH mit 50-jährigem Geschäftsführer

Ein konkretes Rechenbeispiel macht die Wirtschaftlichkeit greifbar:

Beispiel: Thorsten K., 50 Jahre, Gesellschafter-Geschäftsführer

Im Anstellungsvertrag: Gehaltsfortzahlung von 12 Monaten. Bruttogehalt 6.000 €/Monat. Krankentagegeld-Rückdeckung mit 200 € Tagegeld ab dem 15. Krankheitstag, Leistungsdauer bis 52 Wochen. Vor 5 Jahren abgeschlossen. Nach einem Autounfall ist Thorsten K. 4 Monate (105 Tage) arbeitsunfähig.

Variante A — ohne Rückdeckung

Gehaltsfortzahlung 4 Monate × 6.000 €24.000,00 €
Belastung der GmbH gesamt24.000,00 €

Variante B — mit Rückdeckung (200 €/Tag ab Tag 15)

Monatsbeitrag der GmbH118,00 €
./. Gewerbesteuer-Effekt (118 € × 3,5 % × 450 %)− 18,59 €
./. Körperschaftsteuer-Effekt (118 € × 15 %)− 17,70 €
Effektivbelastung pro Monat (nach Steuer)81,71 €
Beitrag über 5 Jahre (effektiv): 81,71 € × 60 Mon.4.902,60 €
Eigene Lohnfortzahlung GmbH (14 Tage Karenz)3.000,00 €
Belastung der GmbH gesamt (5 Jahre)7.902,60 €
Versicherungsleistung ab Tag 15: 200 € × 105 Tage21.000,00 €
💰 Ersparnis für die GmbH durch die Rückdeckung16.097,40 €

Die Steuereffekte sind beispielhaft mit einem Gewerbesteuer-Hebesatz von 450 % berechnet. Bei deinem Standort kann der tatsächliche Effekt höher oder niedriger ausfallen. Beitragshöhen sind eintrittsalter-, gesundheits- und tagegeld-abhängig.

Was ist im Krankheitsfall versichert — und was nicht?

Eine Krankentagegeld-Rückdeckung ist klar geregelt: bestimmte Fälle lösen die Leistung aus, andere sind explizit ausgeschlossen. Wer das vor Abschluss kennt, vermeidet Missverständnisse im Schadenfall.

✅ Versichert — das löst die Leistung aus

  • 100 % Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall, ärztlich attestiert
  • Leistung an jedem Krankheitstag — auch Sonn- und Feiertage
  • Auch bei alkoholbedingter Bewusstseinsstörung
  • Stationäre Behandlung in Deutschland oder im europäischen Ausland
  • Tagegeld bis zur Höhe des täglichen Durchschnitts-Bruttoeinkommens

⚠ Nicht versichert — dafür gibt es kein Tagegeld

  • Schwangerschaft, Fehlgeburt, Entbindung und gesetzlicher Mutterschutz
  • Teilarbeitsunfähigkeit (Stundenreduzierung etc.)
  • Kur-, Sanatoriums- und Reha-Maßnahmen der gesetzlichen Träger
  • Krankheiten als Folge von Vorsatz oder Kriegsereignissen
  • Aufenthalt in Heilbad/Kurort (außer bei akuter Erkrankung dort)

Weitere wichtige Eckpunkte auf einen Blick

👨🏻‍💼 Wer ist versicherbar?

Lohnsteuerpflichtige Arbeitnehmer mit Anstellungsvertrag, die das 64. Lebensjahr noch nicht überschritten haben. Versicherungsnehmer ist die GmbH, AG oder UG mit Firmensitz in Deutschland.

⏱️ Wartezeiten

3 Monate allgemein ab Versicherungsbeginn — entfällt bei Unfällen. 8 Monate für Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie. Mit ärztlicher Untersuchung oft erlassbar.

🚫 Wann endet der Vertrag?

Bei Berufsunfähigkeit, Tod, Erlöschen des Dienstvertrags zwischen GmbH und GF, Vollendung des 70. Lebensjahres (Fortführung bis 75 möglich), Verlegung des Unternehmenssitzes ins Ausland, Arbeitslosigkeit.

🔒 Sicherheit für den Arbeitgeber

Nach Ablauf des dritten Versicherungsjahres erlischt das ordentliche Kündigungsrecht des Versicherers. Die GmbH kann den Schutz also nicht einfach verlieren, sobald der GF gesundheitlich angeschlagen ist.

Vermeidung der vGA — ein oft übersehenes Argument

Wenn eine GmbH ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer im Krankheitsfall über einen unangemessen langen Zeitraum freiwillig Lohn weiterzahlt, kann das Finanzamt eine verdeckte Gewinnauschüttung (vGA) unterstellen. Folge: Die Zahlungen werden steuerlich nicht mehr als Betriebsausgabe anerkannt, sondern als Gewinnauschüttung umqualifiziert. Eine ordentlich strukturierte Rückdeckung entschärft genau diesen Konflikt — in drei Schritten:

1. Angemessene Lohnfortzahlung im Anstellungsvertrag

Im Anstellungsvertrag wird eine angemessene Lohnfortzahlung von typischerweise 6 Wochen vereinbart — analog zum Arbeitnehmerrecht. Das ist fremdüblich und unterstellt keine vGA. Ohne diesen schriftlichen Anker fehlt die Grundlage für die spätere steuerliche Anerkennung der Versicherungsbeiträge.

2. Nach Ablauf der Lohnfortzahlung übernimmt der Versicherer

Sobald die vertragliche Lohnfortzahlung der GmbH endet, übernimmt der Versicherer mit dem Krankentagegeld — nicht die GmbH aus eigener Tasche. Es gibt damit keine „freiwillige“ Zusatzzahlung, die das Finanzamt als verdeckte Ausschüttung umqualifizieren könnte.

3. Die Versicherungsleistung selbst ist kein vGA-Tatbestand

Die Auszahlung des Versicherers an die GmbH ist eine reine Versicherungsleistung. Sie wird als Ertrag gebucht und als Lohnzahlung an den Geschäftsführer weitergeleitet. Wirtschaftlich neutralisiert sich das — der vGA-Vorwurf läuft ins Leere.

Welche Konstellation passt zu welchem Anstellungsvertrag?

Die Wahl der Karenzzeit und der Leistungsdauer hängt davon ab, wie lange die GmbH den Geschäftsführer im Anstellungsvertrag selbst weiterbezahlt — und wie das Restrisiko privat abgesichert werden soll.

6 Wochen Lohnfortzahlung im Anstellungsvertrag

Karenzzeit 43 Tage (also nahtlos im Anschluss an die GmbH-Pflicht), lange Leistungsdauer (52 Wochen). Ergänzendes privates Krankentagegeld ab Tag 365 schliesst alles, was über das erste Krankheitsjahr hinausgeht.

3 Monate Lohnfortzahlung im Anstellungsvertrag

Karenzzeit 92 Tage (nahtloser Anschluss an die GmbH-Pflicht), längste verfügbare Leistungsdauer. Privates Krankentagegeld zur Lückenschliessung ab Tag 547.

12 Monate Lohnfortzahlung im Anstellungsvertrag

Karenzzeit 15 Tage und lange Leistungsdauer. Die Rückdeckung beginnt früher als die GmbH-Lohnpflicht endet — das gilt steuerlich als „Doppel-Sicherung“: Die Versicherung zahlt an die GmbH zurück, was die GmbH dem GF als Lohn weiterüberweist. Wirtschaftlich neutralisiert sich das — der Beitrag bleibt absetzbar, die GmbH-Bilanz wird sofort entlastet.

Schritt für Schritt zur passenden Krankentagegeld-Rückdeckung

  1. Anstellungsvertrag prüfen. Lohnfortzahlung in Schriftform und in angemessener Dauer regeln — Voraussetzung für die volle Absetzbarkeit.
  2. Karenzzeit festlegen. Sollte exakt am Ende der vertraglichen Lohnfortzahlung ansetzen oder früher beginnen, niemals später.
  3. Leistungsdauer wählen. Von 6 Wochen bis 78 Wochen abgestuft. Ab Woche 79 übernimmt ein privates Krankentagegeld.
  4. Tagegeld kalkulieren. Maximal das tägliche Durchschnitts-Bruttoeinkommen.
  5. Gesundheitsprüfung. Antragsfragen ehrlich beantworten — sonst droht Rücktritt nach § 19 VVG.
  6. Privates Krankentagegeld ergänzen. Für die Zeit nach Ablauf der Rückdeckung — steuerfrei direkt beim Geschäftsführer.
  7. Steuerberater einbinden. Beitrag korrekt als Betriebsausgabe verbuchen, im Leistungsfall die Lohnabwicklung sauber dokumentieren.

Häufige Fragen

Wer kann eine Krankentagegeld-Rückdeckung für Geschäftsführer abschließen?

Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber — typischerweise die GmbH, AG oder UG mit Firmensitz in Deutschland. Versicherte Person ist der lohnsteuerpflichtige Arbeitnehmer (in der Regel der angestellte Geschäftsführer oder Gesellschafter-Geschäftsführer), der einen Anspruch auf Gehaltsfortzahlung gegen die GmbH hat. Welcher konkrete Tarif zu deiner Situation passt, klären wir individuell.

Wie lange wird das Krankentagegeld maximal gezahlt?

Die Leistungsdauer ist je nach Variante zwischen 6 Wochen und 78 Wochen wählbar. Die sechs üblichen Stufen: 6 Wochen, 13 Wochen, 26 Wochen, 52 Wochen, 65 Wochen oder 78 Wochen. Der Leistungsbeginn (Karenzzeit) wird davon unabhängig festgelegt — so lässt sich die Rückdeckung exakt an die im Anstellungsvertrag vereinbarte Lohnfortzahlung anpassen.

Ab welchem Tag kann eine Krankentagegeld-Rückdeckung leisten?

Möglich sind Leistungsbeginne ab dem 4., 8., 15., 22., 43., 57., 64. oder 92. Tag der Arbeitsunfähigkeit — abhängig von der gewählten Tarifvariante. Die Karenzzeit sollte exakt am Ende der vertraglichen Lohnfortzahlung enden, damit keine Versorgungslücke entsteht.

Ist der Beitrag als Betriebsausgabe absetzbar?

Ja — sofern die GmbH zur Gehaltsfortzahlung verpflichtet ist und der Geschäftsführer arbeits- und sozialversicherungsrechtlich als abhängig beschäftigter Arbeitnehmer eingestuft ist. Bei nicht sozialversicherungspflichtigen Geschäftsführern muss die Gehaltsfortzahlung in die steuerliche Angemessenheitsprüfung der Gesamtvergütung einbezogen werden. Stimme die Konstellation immer mit deinem Steuerberater ab.

Wie hoch darf das versicherte Krankentagegeld sein?

Das Tagegeld darf maximal so hoch sein wie das tägliche Durchschnitts-Bruttoeinkommen, das der Geschäftsführer während der Arbeitsunfähigkeit von der GmbH erhält. Sinkt das Bruttoeinkommen, müssen Tagegeld und Beitrag entsprechend reduziert werden.

Wird das Krankentagegeld auch an Sonn- und Feiertagen gezahlt?

Ja. Bei 100 %iger Arbeitsunfähigkeit wird das vereinbarte Tagegeld für die gesamte vereinbarte Leistungsdauer gezahlt — auch an Sonn- und Feiertagen.

Was passiert bei Schwangerschaft, Kur oder Berufsunfähigkeit?

Bei Schwangerschaft, Schwangerschaftsabbruch, Fehlgeburt und Entbindung sowie während Kur-, Sanatoriums- und Rehabilitationsmaßnahmen besteht keine Leistungspflicht. Bei Eintritt der Berufsunfähigkeit endet die Krankentagegeldversicherung; eine Anwartschaftsversicherung kann jedoch in der Regel innerhalb von zwei Monaten beantragt werden.

Welche Wartezeiten gelten?

Die allgemeine Wartezeit beträgt 3 Monate ab Versicherungsbeginn. Bei Unfällen entfällt sie. Für Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie gilt eine besondere Wartezeit von 8 Monaten. Mit einer ärztlichen Untersuchung lässt sich die allgemeine Wartezeit oft erlassen.

Kann man Rückdeckung und privates Krankentagegeld kombinieren?

Ja, das ist sogar die übliche Best Practice: Die Arbeitgeber-Rückdeckung sichert die Brutto-Lohnfortzahlung der GmbH ab, ein zusätzliches privates Krankentagegeld schliesst die Lücke nach Ablauf der Rückdeckungsleistung — und wird steuerfrei direkt an den Geschäftsführer ausgezahlt. Die Summe aller Leistungen darf den durch den Arbeitsausfall bedingten Gehaltsaufwand nicht übersteigen (Bereicherungsverbot).

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Wir richten die Krankentagegeld-Rückdeckung passgenau auf deine Anstellungs-Situation ein — mit der richtigen Karenzzeit, der richtigen Leistungsdauer und einem passenden privaten Krankentagegeld für die Lohnnetto-Lücke. Schreib uns kurz deine Eckdaten auf WhatsApp, dann melden wir uns mit einem konkreten Vorschlag.

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